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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Eckhaus auf parallelogrammartigem Grundriß; Halle im Erdgeschoß z. T. durch Ladeneinbau gestört. In der Schwelle dat. 1655 und Inschrift "DIESES HAUS STEHT IN GOTTES HAND. GOTT BEWAHR''S FÜR FEWER UND BRAND. WER GOTT VERTRAUE, HAT WOL GEBAUWE. IM HIMMEL UND AUF ERDEN. R B HI-1 W B M". Das baugeschichtlich interessante Haus ist Kopfbau einer Gruppe schräg gestaffelter giebelständiger Häuser.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |