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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Zweigeschossiger verputzter Fachwerkbau mit weit heruntergezogenem Krüppelwalm. Die ursprüngliche Fensterteilung in den Obergeschossen erhalten, im Erdgeschoß teilweise massiv durch moderne Ladeneinbauten gestört. Nach Proportion und Kubatur stammt der Bau aus dem 17. Jh. und ist unter seiner Putzhaut im Zierfachwerk intakt erhalten. In den beiden Obergeschossen Übersetzungen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |