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Kleines traufständiges Fachwerkwohnhaus mit ungewöhnlichem, bogenförmigen Eingang, die Freitreppe in das Haus hineinlaufend; Sonderform. Ursprüngliches Fachwerk vorhanden, im hinteren Teil Anbau. Entstanden wohl im 17. Jh. Bedeutend wegen seiner Wirkung im Straßenraum, der ungewöhnlichen Eingangssituation und der frühen Erbauungszeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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