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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Giebelständiges, holzverschindeltes bzw. verputztes Fachwerkwohnhaus mit zweiläufiger Freitreppe. Im hinteren Bereich Fachwerk unverputzt, dort elegant gebogene Streben und Karnies des späten 17. Jhs. Unter der Verkleidung baukünstlerisch wertvoller früher Fachwerkbau zu erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |