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Zweigeschossiger, klassizistischer Steinbau mit zweiläufiger Freitreppe, traufständig zur Straße mit Sandsteinfenstergewänden mit umlaufender Nut, Fensterbrüstungen in Gußeisen mit interessanter Palmettenornamentik. Der Bau steht weit in den Straßenraum hinein und bildet einen städtebaulichen Bezugspunkt für das schräg gegenüberliegende klassizistische Haus Nr. 42.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |