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Ehemals dreiseitig geschlossene Hofreite in wichtiger Funktion für das Ortsbild. Konstruktives Fachwerk, frühes 19. Jh. Inschrift: "DIESEN BAU HAT ERBAUT JOHANN ADAM BELZER UND SEINE EHELICHE HAUSFRAU KATHARINA. DER ZIMMERMEISTER WAR MICHEL FRIED ALLHIER IN BORSDORF WAR AUFGESCHLAGEN IM JAHR DEN 3. MAI 1821".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |