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Auf etwas über das Geländeniveau erhobenem Basaltsockel stehend, sehr interessanter Bau in neoromanischen Formen, Basaltbruchstein, die Gliederung in gehauenem Sandstein mit Lisenen und Bogenfries. Im Norden Haupteingang, das Westportal durch Risalit mit dem Turm verbunden, Inschrift mit Erbauungsjahr 1873. Ursprüngliche Tür vorhanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |