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Kleines, verputztes Fachwerkwohnhaus als Teil einer unregelmäßigen Hofreite. Klare, ausgewogene Proportionen. Die Fenster noch in der ursprünglichen kleinen Teilung, alles deutet auf einen interessanten Zierfachwerkbau des frühen 18. Jhs. hin. Der Bau liegt gegenüber dem "Romroder Pfarrhaus" als Auftakt des Straßenbildes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |