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Wohnhaus als Teil einer ehemaligen Hofreite, die Scheune holzverkleidet, die Eingangssituation durch massiven Anbau gestört. Merkwürdige, hakenartige Fachwerkstreben unter dem Doppelfenster. Das Haus ist entstanden in der 2. Hälfte des 18. Jhs.; Giebelseite asbestzementverschindelt, jedoch ursprüngliche Fachwerkaufteilung im großen Ganzen erhalten. Ausgefallene Fachwerkdetails.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |