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Repräsentatives Fachwerkgebäude an der Ecke Mathildenstraße/Hauptstraße, heute als "Marienhaus" durch das benachbarte Heilig-Geist-Hospital genutzt. Erbaut 1597 von Philips Hornig, der hier das Gasthaus "Zum schwarzen Bären" einrichtete, ab 1679 -im Zuge der Teilung der Kellerei Heppenheim- als Kurmainzische Amtskellerei Bensheim genutzt. 1783 wieder in privater Hand. Im Laufe der folgenden Jahre erneute Nutzung als Gastwirtschaft "Zur goldenen Rose" durch den Wirt Philipp Jakob Feldhofen, 1862 Erwerb durch den Kaufmann und Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde Heinrich Bendheim II., dessen Nachkommen das Gebäude bis 1935 nutzen konnten. Als "Haus Bendheim" ist es bis heute in Bensheim bekannt.
Der Bau dreigeschossig mit massivem Erdgeschoss und zwei Fachwerkobergeschossen, als Abschluss ein mächtiges, aufgeschobenes Krüppelwalmdach mit Biberschwanzdeckung und Schieferortgängen. Auffallend der weite, jeweils traufseitige Überstand des 2. Obergeschosses, der auf ehemals offene Laubengänge zur Erschließung der Zimmer zurückgeht. Diese Gänge werden von Bügen abgestützt. Auch an der Giebelseite soll einst ein Laubengang vorhanden gewesen sein.
Das Fachwerk durch Erneuerungsarbeiten drastisch vereinfacht mit überwiegend geraden, durchlaufenden Streben, nur im Giebel vollständige Mann-Konfiguration. An der Traufseite zur Mathildenstraße das aufwändige Zierfachwerk noch besser erhalten, hier geschweifte Fußbänder, Kreisornamentik, 2/3-hohe Andreaskreuze (Malkreuze) sowie im oberen Geschoss die heute vermauerten Bögen des Laubenganges mit Feuerböcken in den Brüstungsgefachen. Die Schwelle des 1. Obergeschosses profiliert. Im Dach kleine Gaupe sowie als Giebelbekrönung Wetterfahne mit Jahreszahl. Südlich des Baues rundbogig schließende Torfahrt, deren Sandsteinpfosten Blendfelder sowie profilierte Basen und Abschlussplatten aufweisen. Auf dem erneuerten, horizontalen Abschluss zwei Pinienzapfen.
Der städtebaulich relevante Eckbau ist für Bensheim von besonderer ortshistorischer Bedeutung, darüber hinaus ist er ein kunst- und architekturhistorisch wichtiges Beispiel für Fachwerk der deutschen Renaissance.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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