Untergasse 16, "Schlösschen", Rathaus
Untergasse 16, Remise
Untergasse 16, Rathaus
Untergasse 16, Portal
Untergasse 16, Aufriss
Untergasse 16, Grundriss
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Bergstraße, Landkreis
Zwingenberg
  • Untergasse 16
Schlösschen, Rathaus
Flur: 1
Flurstück: 118/1

In der Nordwestecke der Zwingenberger Altstadt platzierter Amtssitz. Nach älteren Forschungen im Kern von Eberhard von Bischofsrode, dem Amtmann des Auerbacher Schlosses und späteren Oberamtmann der Obergrafschaft Katzenelnbogen um 1520 erbaut. Wahrscheinlich befand sich hier neben dem Befestigungsturm der Stadtmauer bereits zuvor ein Burgmannenhaus über hufeisenförmigem Grundriss, das die Herren von Frankenstein besaßen. Nach mehrmaligem Besitzerwechsel gelangte das repräsentative Anwesen an Bernhard Schaffalitzky von Muckodell, der es durch Geländeankäufe von Landgraf Ernst Ludwig erheblich vergrößern konnte. Über Carl Ludwig von Felsen und Johann Christoph Mohr, Edler von Mohrenfeldt, kam der inzwischen stark verfallene Komplex an den hessen- darmstädtischen Geheimen Ratspräsidenten und Kanzler Friedrich Karl Freiherr von Moser, der ihn zwischen 1779 und 1782 renovierte und den südlich gelegenen Wohntrakt um eine Achse nach Westen verlängerte. Dafür legte er ohne Genehmigung die Stadtmauer nieder. Der daraus resultierende Rechtsstreit führte u.a. dazu, dass er seine ganze Besitzung an den Geheimen Legationsrat Johann Franz von Lynker abtrat. Dieser wiederum verkaufte es nur zwei Jahre später, 1784, an den Grafen Gustav Ernst von Erbach-Schönberg und dessen Familie. Nach dem Tod des Grafen 1812 wurde das vielgliedrige Anwesen unterteilt und ging in den Besitz bürgerlicher Personen über. Erst 1968 übernahm die Stadt Zwingenberg das so genannte Schlösschen und richtete ihre Ratsverwaltung darin ein.

Der heutige Komplex besteht v. a. aus dem ehemaligen Wohn- und Verwaltungsbau, dem über ein kurzes Zwischenglied angebundenen Mauerturm und Remisengebäuden. Zur Untergasse wird der Hof durch eine teilweise hohe Mauer mit Tor- und Pfortenbogen abgegrenzt. Das Wohngebäude ist zweigeschossig und zum größten Teil von einem aufgeschobenem Satteldach überspannt, das im Westen in einen breit gelagerten Krüppelwalmgiebel mit Fachwerk - hier Feuerböcke und gebogene Streben - übergeht. Auch im Osten Fachwerkgiebel. Die weitgehend regelmäßig gesetzten Fenster sind meist paarweise gekoppelt und zeigen im horizontalen Sturz eine seltene Vorhangornamentik. Am Westgiebel noch flacher Fenstererker auf drei Konsolen. Der in der Hofecke gelegene, über eine Freitreppe erreichbare Eingang ins Wohnhaus hat ein rechteckiges Gewände, das im Sturz das Wappen des Herrn von Moser mit dem Ziegenbock zeigt.

Der vierseitige Turm mit der äußerst flachen Haube ist viergeschossig und durch hochrechteckige Fenster belichtet. Der hofseitige Eingang zeigt ein prächtiges Sandsteinportal mit Viertelsäulen, ionischen Kapitellen und gesprengtem Rundbogen. Im Bogenfeld differenziert ausgeführtes Wappen des Herrn von Fels. Barocke, zweiflügelige Tür. Der Verbindungsbau in seinem Obergeschoss in dekorativem Fachwerk ausgeführt. Nördlich des Turmes renovierte eingeschossige Remise mit rundbogigen Toren.

Das Innere des Wohngebäudes, in dem Herr von Moser einen Gartensaal in modern- antikem Geschmack eingerichtet hatte, ist heute weitgehend der geänderten Nutzung angepasst. Die Erschließung im Turm erfolgt über eine gedrehte und profilierte Treppenspindel aus Rotsandstein.

Das ehemals herrschaftliche Anwesen, das mittelalterliche, vor allem spätgotische Stilelemente mit solchen des Barock verbindet, ist für Zwingenberg von besonderer orts- und kunstgeschichtlicher Bedeutung, darüber hinaus aber auch von städtebaulichem Wert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
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Jüdischer Friedhof
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