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U-förmige Hofreite mit verputztem Fachwerkwohnhaus, giebelständig zur Straße. Beiderseitig Geschoßüberstände. Unter abfallendem Putz Fachwerk des frühen 18. Jhs. erkennbar. Gut proportionierter, ungestörter Bau, jedoch in schlechtem Zustand. Im hinteren Bereich Scheunengebäude, ebenfalls desolat.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |