Elisabethenstraße nach Nordosten, hist. Fotografie
Parkstraße 2 und 6, hist. Fotografie
Parkstraße nach Westen, hist. Fotografie
Parkstraße 8 und 10
Nibelungenstraße 38
Landhaussiedlung im Schönberger Tal, Lage- und Gartenplan von H. Metzendorf und V. Zobel
Parkstraße 5/7, hist. Fotografie
Parkstraße 5/7
Parkstraße 6 und 8, hist. Fotografie
Bleichstraße nach Westen
Elisabethenstraße nach Süden
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Augartenstraße, Bleichstraße...
Gesamtanlage Landhaussiedlung Schönberger Tal

Augartenstraße 55

Bleichstraße

Eleonorenplatz

Elisabethenstraße

Hunsrückstraße 19, 22

Nibelungenstraße 32-46 (Nordseite), 33, 35 (Südseite)

Parkstraße

Eine weiträumige Bebauung des Lautertales zwischen Bensheim und Schönberg erfolgte allmählich seit dem Beginn des 19. Jhs. Gegen Ende des Jahrhunderts entstand hauptsächlich am Nordhang, im Anschluss an das Gelände der ehemaligen Guntrum- Brauerei, eine Reihe von historistischen, großbürgerlichen Villen. Zu Füßen dieser repräsentativen Wohnbauten wurde schließlich ab 1908 eine der ersten planmäßigen Landhaussiedlungen an der Bergstraße errichtet. Auftraggeber und Investor war der um 1900 aus dem Rheinland nach Bensheim umgesiedelte Kaufmann Heinrich Klein, der hier im Tal der Lauter die aus einer Sägemühle (Hirsemühle, Nibelungenstr. 35) hervorgegangene Holzwarenfabrik von Philipp Heldmann übernommen hatte. Als diese durch eine Brandkatastrophe völlig vernichtet wurde, untersagte die Stadt Bensheim ihren Wiederaufbau. Beeindruckt von der Hessischen Landesausstellung auf der Darmstädter Mathildenhöhe 1908 beauftragte Klein daraufhin den Architekten Heinrich Metzendorf sowie den großherzoglichen Kabinettsbibliothekar und Gartenarchitekten Viktor Zobel mit Planung und Bau der Landhaussiedlung Schönberger Tal auf dem leergeräumten Fabrikgelände. So entstanden bis 1910 von 25 geplanten Wohneinheiten elf Siedlungshäuser durch die Heinrich Klein GmbH, 1911/12 kamen fünf weitere hinzu, die nun jedoch von der neu gegründeten Landhausgesellschaft Bergstraße mbH - Klein und Metzendorf waren hier Teilhaber - erstellt wurden. Realisiert waren damit 14 Einzelhäuser und zwei Doppelhäuser auf einer Fläche von 1,1 ha, die in der Regel zu Pauschalpreisen schlüsselfertig verkauft wurden. Interessenten waren fast ausschließlich Auswärtige, die einem mobilen großstädtischen Bildungsbürgertum der gehobenen Mittelschicht angehörten. Die Planung der Siedlung, die als integraler Bestandteil der Bensheimer Stadtentwicklungspolitik gesehen werden muss, sah zunächst mehr Doppelwohnhäuser vor, was eher dem zeitgemäßen Kleinwohnungsbau als einer großzügigen Landhausarchitektur entsprochen hätte. Den Eindruck von Großräumigkeit und Individualität erreichte Metzendorf schließlich, indem er die Häuser teilweise versetzt positionierte und damit ein freier Ausblick nach mindestens drei Seiten gewährleistet war. Oder er ließ symmetrisch angeordnete Bauten als jeweils eigenständige Zwillingshäuser ausschließlich optisch miteinander korrespondieren. Auch wies jedes Gebäude unterschiedliche Gestalt und Außenhaut auf. Die Eingänge lagen und liegen heute noch abgewandt seitlich oder rückwärtig, sind nur über das Gartengrundstück erreichbar, und mit der Verwendung von Holzspalieren und Pergolen kamen bäuerlich-ländliche Elemente zum Zuge. Die Gärten waren einheitlich mit Hainbuchenhecken umfriedet und mit den Elementen Terrasse, Rasenstück, Gemüsegarten und Ziergarten wurden hier großbürgerliche Vorstellungen mit mittelständischen Nutzungsanforderungen vereint.

Durch die enge Tallage und die Einbeziehung der Lauter und des entlang der Nibelungenstraße (früher Schönberger Straße) einst offen verlaufenden Mühlkanals erhielt die Siedlung einen parkartigen, inselhaften Charakter, der noch dadurch betont wurde, daß sie an der Parkstraße einen besonderen Eingang mit Pergola und Fahnenstange erhielt.

Die heute noch bestehende Siedlung, die Kernstück der ausgewiesenen Gesamtanlage ist, hat diesen Charakter trotz beeinträchtigender Umbauten bis heute bewahrt. Nördlich wird sie von der Zeile historistischer Villen des späten 19. Jhs. begrenzt, die nur durch einen in der Höhe angepassten modernen Neubau gestört wird. Südlich verläuft der Hang des Hohberges, an dem zwei als Kulturdenkmäler ausgewiesene Villen in großen, parkartigen Grundstücken liegen (Hunsrückstr. 19, 22). Die kurzen, charakteristischen Straßenverläufe sind erhalten geblieben und kleine begrünte Plätze wie der Eleonorenplatz und der Einmündungsbereich Bleichstraße/Elisabethenstraße/Hunsrückstraße strukturieren das Ensemble zusätzlich. Das "Rückgrat" des Ganzen bildet der geradlinige, offene Verlauf der Lauter, die von Brücke und Steg überspannt wird. Architektonisch am ungestörtesten sind die Häuser um den Eleonorenplatz und entlang Park- und Bleichstraße. Sie sind ein- oder zweigeschossig in rotem oder gelbem Odenwaldsandstein errichtet - teilweise auch verputzt - und differenziert von Mansard-, Walm- oder Satteldächern mit oder ohne die beliebten Fledermausgaupen überspannt. Diese Häuser zeigen auch in den Details (Klappläden, Verschindelungen usw.) noch originalen Bestand. Durch Um- und Anbauten beeinträchtigt sind vor allem die Häuser entlang der Elisabethenstraße, so die Nummern 2, 4 und 6. Sie weisen zwar ihren Metzendorfschen Kern noch auf, sind aber in den Details erheblich gestört und lassen in der Gestaltung ihrer Anbauten aus der jüngeren Zeit jegliche Sensibilität für das Siedlungsensemble vermissen (s. Elisabethenstr. 2, auch Bleichstr. 4). Hier wäre ein vorsichtiger Rückbau von erheblichem Gewinn. Wie gerade durch die Behandlung der Fensterfrage ein Gebäude optisch geradezu zerstört werden kann, wird vor allem an dem Doppelhaus Parkstraße 5/7 mehr als deutlich.

Trotz dieser Störungen hat diese malerisch im Lautertal gelegene Siedlung ihren besonderen Charakter bewahrt. Sie ist eine der ersten mittelständischen, nach praktischen und künstlerischen Gesichtspunkten einheitlich durchgestalteten Landhaussiedlungen Deutschlands und sie ist deshalb mit ihrer teilweise älteren Randbebauung von besonderer architektur- und siedlungsgeschichtlicher sowie baukünstlerischer Bedeutung.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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