Amersham-Platz 1, Bahnhof
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Amersham-Platz 1
Bahnhof
Flur: 1
Flurstück: 362/35

Repräsentatives Eisenbahn-Empfangsgebäude, erbaut 1845/46 für die Main-Neckar-Bahn. Entwerfender Architekt soll der Darmstädter Stadtbaumeister Georg Moller gewesen sein. Zweigeschossiger, gelber Sandsteinbau mit roter Architekturgliederung, ebenfalls in Sandstein. Das Dach als flaches Walmdach ausgebildet, das zentrale, vierseitige Uhrtürmchen bereits im 19. Jh. entfernt. Die Hauptfassade mit fünfachsigem Mittelteil, den beiden äußeren Doppelachsen sind zweigeschossige, fünfseitige Vorbauten vorgelagert. Unter der Traufe Konsolgesims. An die Schmalseiten des Baues gliedern sich eingeschossige Anbauten an, die ursprünglich symmetrisch gestaltet waren und jeweils aus einem Satteldachbau mit niedrigerem Verbindungsflügel bestanden. An den Traufseiten der äußeren Bauten befanden sich apsidenähnliche Vorbauten. Heute präsentieren sich die Anbauten erheblich beeinträchtigt, dem nördlichen Teil fehlt vor allem das Dach, der südliche Teil wurde bereits in den späten sechziger Jahren um einen niedrigen Gaststättenbau erheblich erweitert und mehrfach verändert. Durch die Höherlegung des Gleiskörpers auf einen Bahndamm 1911/12 - eine Maßnahme, die zur Schaffung von Straßenunterführungen notwendig war - ist von Westen nur das Obergeschoss des Gebäudes sichtbar. Im Innern starke Veränderungen. Das nähere Umfeld des Bahnhofs heute völlig verändert, der alte, gärtnerisch gestaltete Bahnhofsvorplatz mit dem Kaiser-Wilhelm- Denkmal von Prof. Hofmann (Darmstadt) ist verschwunden, ebenso der 1911 erbaute Wasserturm; er wurde 1967 abgebrochen. Der ursprüngliche Güterschuppen verschwand bereits 1911/12, sein Ersatz steht an der Straße Am Güterbahnhof.

Der Bensheimer Bahnhof gehört zu den Typenentwürfen der Main-Neckar-Bahn, wie sie entlang der Bergstraße in fast allen Orten realisiert wurden (vgl. Heppenheim oder Zwingenberg). Als wohl der größte unter ihnen ist er von besonderer Relevanz, für die Stadt ist er als Blickpunkt in der Achse der Bahnhofstraße von städtebaulicher Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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