Bachgasse 60, ehem. Rat- und Schulhaus
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
Auerbach
  • Bachgasse 60
Ehem. Rat- und Schulhaus
Flur: 1
Flurstück: 335/7

Auffälliger Bau in zentraler Ortslage, in diametraler Position gegenüber der erhöht liegenden Pfarrkirche. Das ursprüngliche, wahrscheinlich zu Beginn des 19. Jhs. errichtete Gebäude zunächst nur als Rathaus genutzt, 1859 durch Aufstockung um zwei Säle erweitert und als Schule mitgenutzt. 1893 erneute Aufstockung, um die Schule um zwei weitere Säle zu vergrößern. Mit dem Bau der Schlossbergschule 1911 verliert das Gebäude seine Schulfunktion, 1939 mit der Eingemeindung Auerbachs zu Bensheim auch seine Rathausfunktion. Heute dient es vor allem als Vereinshaus, außerdem befindet sich im 1. Obergeschoss ein Sitzungsraum des Ortsbeirates.

Mit seiner strengen, regelmäßigen Fassadengliederung von fünf zu zwei Fensterachsen entspricht das dreigeschossige ehemalige Rat- und Schulhaus im wesentlichen einem Bau des späten Klassizismus. Zentral in der Fassadenmitte sitzt die zweiflügelige Eingangstür mit Oberlicht, das Gewände ist wie bei den Fenstern aus Sandstein. Das erste Obergeschoss ist durch waagrechte Fensterverdachungen betont. Die Horizontale ist durch Gurtgesimse akzentuiert. Alle Fenster besitzen hölzerne Klappläden, auf dem Satteldach sitzt ein vierseitiger hölzerner Dachreiter, der in Zusammenhang mit der Aufstockung von 1893 entstand. Ein ehemals im Rathaus aufbewahrter "Weinkauf-Krug" aus der Zeit um 1700 ist Anfang der fünfziger Jahre verlorengegangen.

Das ehemalige Rat- und Schulhaus ist für den alten Ortskern Auerbachs von zentraler städtebaulicher Bedeutung. Darüber hinaus kommt ihm auch eine besondere ortsgeschichtliche Bedeutung zu.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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