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Vermutlich ältester Wegweiserstein im Kreis Bergstraße, positioniert an einer Wegegabelung zwischen Zell und Hambach. Der ca. 70 cm hohe, vierseitige Sandstein zeigt auf drei Seiten jeweils eine Hand mit ausgestrecktem Zeigefinger, darüber in lateinischen Großbuchstaben "Weg nach Unter-Hambach", "Weg nach Zell" bzw. "Weg nach Ober-Hambach". Der in dieser Form einzigartige Stein - ein zweiter ist bereits verloren - könnte bereits um 1800 auf Eigeninitiative der Gemeinden erstellt worden sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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