Felsbergstraße 2, ehem. Schule
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
Hochstädten
  • Felsbergstraße 2
Ehem. Schule, heute Kindergarten
Flur: 1
Flurstück: 35/3

An der Ecke Felsbergstraße/Mühltalstraße platziertes, im Straßenbild dominierendes Schulhaus, erbaut im Jahr 1909 vermutlich durch das Großherzogliche Kreisbauamt. Die Schule als zweigeschossiger Putzbau über hohem Sandsteinsockel errichtet, mit einem steilen Satteldach, auf dessen First ein sechseckiger Dachreiter mit Schweifkuppel sitzt. Dieser enthält eine mit Girlanden geschmückte Glocke mit der Inschrift: "J0HANN CASPAR SCHRADER IN WORMBS GOSS MICH ANNO 1751". Auf der Glocke außerdem das Christusmonogramm sowie die Darstellung eines Mönches unter einem Schutzdach; darunter: "S. FRANCISCUS XAVERIUS".

Die Fenster der Schule mit dem Sockel entsprechenden gelben Sandsteingewänden, die hölzernen Klappläden nicht mehr vorhanden. Zur Felsbergstraße drei große, annähernd quadratische Rechteckfenster zur Belichtung des großen Schulsaales. In den Spitzgiebeln stehende Ovalfenster. Der Haupteingang an der Mühltalstraße mit horizontaler Verdachung, querovalem Oberlicht mit Segmentbogen und altem Türblatt. Nach Norden ein jüngerer Anbau.

Das Obergeschoss der Schule diente ursprünglich als Lehrerwohnung. Die Räume stehen heute der Allgemeinheit zur Verfügung (Dorfgemeinschaftshaus). Die eigentlichen Schulräume wurden nach Auflösung der Grundschule 1974 zusammen mit den Räumen der ehemaligen Bürgermeisterei zum heutigen Kindergarten umgestaltet.

Das zurückhaltend historisierend gestaltete ehemalige Schulgebäude ist vor allem von ortsgeschichtlicher, aber auch städtebaulicher Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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