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Traufständiges, durch seine Lage gegenüber dem Haus Nr. 3 die Straße einengendes Wohnhaus. Eingeschossig über hohem Massivkeller ausgeführt, mit aufgeschobenem Satteldach. Fachwerk konstruktiv, möglicherweise noch erste Hälfte des 19. Jhs. Der Treppenaufgang zur erhaltenen Eingangstür giebelseitig. Wegen der bescheidenen Dimensionen ist zu vermuten, dass es sich um ein ehemaliges Hirtenhaus oder - wahrscheinlicher - um das Auszugshaus einer nicht mehr erhaltenen Fachwerkhofreite handelt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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