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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
Wilmshausen
  • Nibelungenstraße 305
  • Nibelungenstraße
Firmengebäude Dassel
Flur: 3
Flurstück: 4/1, 49

Eine über die Lauter sich spannende Bogenbrücke mit kunstvoll geschmiedetem Geländer führt zu dem heute als Wohnhaus genutzten Gebäude. Dieses wurde wahrscheinlich 1890 von dem Frankfurter Unternehmer Karl Friedrich Hartmann errichtet, der die seit 1858 hier an der Gemarkungsgrenze zu Schönberg bestehende Marmor- bzw. Kalkmühle des Ludwig Linck aufgekauft und in ein Syenitwerk umgewandelt hatte. Die Wasserkraft der Lauter diente jetzt der Steinschleiferei. 1904 übernahmen die Westfälischen Marmor- und Granitwerke Georg Dassel das Unternehmen, das sich vor allem in den dreißiger Jahren zu einem der bedeutendsten der Odenwälder Steinindustrie entwickelte. Am Ende der fünfziger Jahre wurde der Betrieb, der vor allem Grabmäler herstellte, aufgegeben. Heute nutzt ein Handelsunternehmen das Gelände.

Das noch erhaltene Gebäude des späten 19. Jhs. wurde vermutlich als Wohn- und Bürohaus genutzt. Es ist zweigeschossig mit massivem Erdgeschoss, in dem große Fenster mit Granitgewänden eingeschnitten sind. Das Obergeschoss zeigt konstruktives, mit Backsteinen ausgefülltes Fachwerk. Asymmetrisch in der Fassade ein einachsiger Risalit mit Frontispiz; im Obergeschoss breites Fenster mit Ohrengewände und schmiedeeisener Vergitterung. An der westlichen Kante konsolgestützter Erker mit Walmdach und Wetterfahne, an der Ostseite Treppenturm mit rundbogigem Portal und Walmdach. Im Inneren Wendelstein.

Das architektonisch nicht uninteressante Gebäude ist als Relikt der ehemals bedeutenden Odenwälder Steinindustrie von besonderer regionalhistorischer Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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