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Nordöstlich des Dorfes, am Knodener Höhenpfad, an der Gemarkungsgrenze nach Reichenbach stehender Wegweiserstein. Entsprechend dem Stein am Knodener Weg ausgeführt und auch entsprechend dem für das Schönberger Kreuz verwendeten Exemplar. Zirka zwei Meter Höhe, die Beschriftung auf vier Seiten: "Nach Reichenbach 1/2 Stund", "Nach Bensheim 1 1/4 Stund", "Nach Gronau 1/2 Stund", "Nach Knoten 1/4 Stund". Als um 1830 entstandenes Zeugnis der Verkehrsgeschichte von besonderer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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