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Außerhalb des Dorfes, in nordöstlicher Richtung, an der Abzweigung des Reichenbacher Weges vom Knodener Weg stehender Hinweisstein von 145 cm Höhe über Bodenniveau. Der leicht beschädigte vierkantige Sandstein ist auf drei Seiten beschriftet und gibt die Entfernungen in Stunden an. Nördlich: "Nach Reichenbach 1 St.", westlich: "Nach Gronau 1/ 4 St.", südlich: "Nach Schannenbach 3/4 St.". Der Wegweiserstein ist zusammen mit zwei weiteren erhaltenen Exemplaren im Gronauer und Schönberger Gemarkungsbereich vermutlich in den 1830er Jahren geschaffen worden. Als Denkmal der Verkehrsgeschichte ist er als besondere Rarität zu werten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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