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Weit außerhalb südlich des Ortes Geiß-Nidda gelegen. Zweigeschossiges Herrenhaus mit hohem Mansarddach in spätbarocken Proportionen, aus der Zeit um 1800 stammend. Ganz verschiefert, die Hofanlage beherrschend. Die ursprünglich geschlossene Umgrenzung der Hofanlage teilweise aufgebrochen. Stall- und Scheunengebäude in Bruchstein bzw. Fachwerk, ebenfalls um 1800. Die Fachwerkscheune in jüngster Zeit abgebrochen. Interessante Ökonomieanlage des Klassizismus als Sachgesamtheit, das Wohnhaus darüber hinaus Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |