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U-förmige, geschlossene Hofreite in unversehrtem Erhaltungszustand. Wohnhaus giebelständig zur Straße, verputzt. Im hinteren Teil ein Eckständer sichtbar in starken Dimensionen, elegant geschwungen, auf die Mitte des 17. Jhs. als Bauzeit deutend. Fachwerk im großen Ganzen unversehrt erhalten. Das Wohnhaus ist Kulturdenkmal als früher Vertreter des Fachwerkbaus am Ort.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |