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Große Hofreite, vierseitig geschlossen. Die Scheunen- und Stallgebäude bauhistorisch unbedeutend. Das Wohnhaus 2. Hälfte 18. Jh. mit durchgehend verschalter Querbalkenlage. Über dem Eingang interessante alte Schutzdachkonstruktion, zweiläufige Freitreppe. Das Fachwerk mit starken, spätbarocken Reminiszenzen, doppeltem Feuerbock an der Traufseite.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |