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Wohnhaus als Rest einer kleinen Hofreite, die Scheunen und Stallgebäude zerstört und durch maßstabslosen Neubau ersetzt.
Das Wohnhaus einfaches Fachwerk des späten 18. Jhs. noch in sehr gutem Erhaltungszustand und in guter Ausprägung der Details. Freitreppe mit Überdachung, gründerzeitliche Tür mit Kassetten- und Giebelauflage. Hohes, verputztes Bruchsteinsockelgeschoss mit Kellereingang an der Straße, der Giebel zur Straße hin holzverschindelt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |