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Kleine, malerisch gelegene Hofreite in wichtiger Position im Ortsbild. Freistehendes Wohnhaus an der Straßengabelung, holzverschindelt mit Krüppelwalm. Wohlproportioniertes, barockes Fachwerkhaus in guten Zierformen. Fensterteilung original erhalten. Anschließendes Bruchsteinstallgebäude und hinten querstehende Scheune, einfache konstruktive Formen des späten 18. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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