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Hakenförmige Fachwerkhofreite an einer städtebaulich wichtigen Ecke, einer Straßengabelung. Das Wohnhaus mit der Giebelseite im Blickpunkt aus Richtung Nidda. Einfaches, spätbarockes Fachwerk mit Fußgegenstreben in breit gelagerten Formen und Proportionen. Entstanden um 1800. Die Scheune ebenfalls aus dieser Zeit mit ursprünglich erhaltenen Figurationen. Der Bau ist bedeutend wegen seiner Lage im Ortsbild, deshalb Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |