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Guter Vertreter des Vogelsberger Einhaustyps, in diesem Falle giebelständig zur Straße. Das Wohnhaus in niedrigen, breitgelagerten Proportionen mit weit ausladendem Dach. Die Fensterteilung noch klein und ursprünglich. Unter der Fassadenverkleidung gutes Fachwerk des 18. Jhs. Einläufige Freitreppe, daran anschließend der Scheunenteil in einfachem, konstruktiven Fachwerk. Kulturdenkmal wegen seiner wissenschaftlich-typologischen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |