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Langgestreckte Einhausanlage mit hinterem Anbau, dort malerische Holztreppe, allerdings in schlechtem Erhaltungszustand, 19. Jh. Das Einhaus z. T. asbestzementverkleidet, um 1800, in ortsbildlich wichtiger Lage an der Gabelung der Straße nach Fauerbach, Gedern und Nidda. Fenster teilweise gestört, jedoch ursprüngliches Fachwerk wohl erhalten. Kulturdenkmal wegen seiner städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |