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Zweigeschossiges, villenartiges Wohnhaus, bestehend aus zwei ineinandergeschobenen Kuben, was die Hauptfassade als Kombination von traufständiger als auch giebelständiger Stellung erscheinen lässt. Putzbau, der Satteldachgiebel zur Straße in malerischem Fachwerk, außerdem im Obergeschoss ein konsolgestützter Holzbalkon mit Pultverdachung auf Stützen. Die Fenster mit differenzierten Rahmungen. Der Haupteingang an der westlichen Schmalseite mit Pultverdachung und originaler Holztüre. Im Inneren die ursprüngliche Raumdisposition erhalten, im Erdgeschoss Stuckdecken mit Jugendstilornamentik sowie weitere bauzeitliche Ausstattungsstücke: Türblätter, Kachelofen, Treppen, Küchenboden, Parkett. Im Treppenhaus ein Fenster mit farbiger Jugendstilverglasung.
Der ursprünglich das Grundstück zur Straße abgrenzende Staketenzaun durch einen unpassenden Metallzaun ersetzt.
Das Wohnhaus ist Kulturdenkmal aus bauhistorischen und gestalterischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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