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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Traufständiger Fachwerkbau als städtebauliches Pendant zur Kirche. Klares Renaissancefachwerk mit nur geringen Veränderungen. Geschweifte Eckstrebe, die an einer Stelle Brustriegel und Pfosten überkreuzt. Seltener, früher Bau, in der Schwelle bezeichnet "ANNO DOMINI 1608". Hofsituation durch spätere An- und Umbauten verunklärt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |