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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Großdimensioniertes Doppelwohnhaus, am Berghang gelegen. Insgesamt verputzt, jedoch die alten Fensterteilungen erhalten. Starke Übersetzungen in den Geschossen sowie im Giebel. Früher repräsentativer Fachwerkwohnbau, wahrscheinlich noch des 16. oder 17. Jhs., von starker ortsbildprägender Wirkung. Unter dem Verputz das Schmuckfachwerk gut erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |