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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Fachwerkhaus im EG massiv erneuert, jedoch mit Sandsteingewänden, wohl schon im 19. Jh. Obergeschoß sehr gutes, barockes Fachwerk in gutem Erhaltungszustand mit stark geschweiften Streben und Kopfbändern mit halben Rosetten und Herzchenornamentik; an den Eckpfosten Tauornamente. Im Giebel stehender Dachstuhl mit einwärts gekehrten Streben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |