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In dem Tal eines Nebenflüßchens der Horloff eingebettet liegt die gut erhaltene rechteckige Hofanlage des 18. und 19. Jhs. mit axial angeordnetem Wohnhaus. Das steinerne Untergeschoss des Wohnhauses gehört zu einem ehemaligen Forsthaus. Die Bruchsteinscheunen stammen aus dem späten 18. Jh. Als gutes Beispiel für eine Hofanlage des 18. und 19. Jhs. in topographisch dominierender Lage ist der Häuserhof Sachgesamtheit aus siedlungsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |