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Die Gesamtanlage umfasst den innerörtlichen Baubestand an der Siedlungsachse Kurstraße mit den Kulturdenkmälern Kurhaus, barocker Häusergruppe, dem ehemaligen Badehaus, Villa Quisiana,, Kurverwaltung, Glockenbau und evangelischer Kirche, dem einstmaligen Laboratorium Liebigs. Keine Kulturdenkmäler, aber wichtige Elemente innerhalb der GA sind der Brunnen gegenüber dem Kurhaus, die ehemalige Kegelbahn Im Park 1, die 1953 umfassend in ein Garagengebäude umgebaut wurde und die Pensionen Wulle, Kurallee 1 sowie Kurheim Eiser, Kurallee 5. Beides sind kubische, gründerzeitliche Bauten, in ihrem Formenvokabular und inneren Aufbau der städtischen Wohnarchitektur entlehnt. Klinker- bzw. Ziegelverblendung, Sandsteinsockel, Eckbetonung durch Erker und Risalite; Mansarddächer.
Ebenfalls sehr bedeutend ist die unter Georg Moller angelegte Kurallee, ursprünglich mit regelmäßiger Anpflanzung von Kastanienbäumen rechts und links der eigentlichen Kurpromenade. Sie wurden zwischenzeitlich durch amerikanische Roteichen ersetzt.
Städtebaulicher Einbruch ist die Liebigtherme, ein Solebewegungsbad der frühen 1980er Jahre an der Südseite zwischen Kurallee und Kurstraße. Nach derzeitigem Kenntnisstand (Okt. 2023) soll sie abgebrochen werden und an ihrer Stelle ein Neubau entstehen. Die Gesamtanlage Kurstraße, Kurallee repräsentiert mit ihrem Baubestand des 18, 19. und frühen 20. Jahrhundert den Wandel des Ortes von einer Salzsidestätte zu einem Kurort. Während die heutige Kurverwaltung, der Glockenbau und die barocke Häusergruppe noch aus dem 18. Jahrhundert stammen und wichtige Zeugnisse der Salzproduktion sind, stammen das Kurhaus, die Kurallee, ein typische Beispiel einer bescheidenen Promenade einer klassizistischen, in der Gründerzeit erweiterten Kurstadt und das ehemalige Laboratorium aus den Anfängen der Kur in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Nach deren Etablierung kamen die ehemalige Kegelbahn und die ersten Übernachtungsmöglichkeiten für Kurgäste hinzu. Gleichzeitig ist die Gesamtanlage unverzichtbares Verbindungsglied zwischen den beiden ebenfalls unter Denkmalschutz stehenden Kurparks.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |