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Schloßartige Anlage, die den Ort beherrscht. Der regelmäßige, dreigeschossige Mittelbau 1826 von Georg Moller. Entstellt durch einen Vorbau der 50er und hinteren Anbau der 60er Jahre des 20. Jhs. Die Seitenpavillons von Moller 1835 hinzugefügt und durch Arkadengänge mit dem Hauptbau verbunden. Feine Baudetails, Gitter, Friese. Im Innern völlig verändert. Bedeutendster, unter Moller entstandener Kurhausbau in Hessen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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