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Intakte Hofanlage in stumpfer L-Form Wohnhaus und Scheune aus der 2. Hälfte des 18. Jhs. mit profilierter Schwelle und, als Besonderheit, ebenfalls profilierten Balkenköpfen, was sich im Verputz der Füllungen wiederholt. Stark geometrisiertes Fachwerk mit starren Streben und Gegenstreben. An der Scheune alte Putzornamentik. Durchlaufend profiliertes Aufsatzholz. Die Anlage ist Kulturdenkmal wegen ihrer städtebaulichen Wirkung gegenüber der Kirche und wegen ihrer unversehrten Erhaltung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |