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Kleiner, quadratischer Bau mit auf Konsolen vorkragendem Dach mit alter Ritzung der Handwerkszeichen Hufeisen, Hammer und Zange, darüber kaum leserlich 1870; wahrscheinlich jedoch frühes 19. Jh. Umlaufende Ritzung im Putz, immer parallel zu den Balken. Reste von Rotfarbigkeit auf dem Holz. Eine der wenigen erhaltenen Dorfschmieden von beachtlichem Seltenheitswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |