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Giebelständiges Einhaus, hart an der Straße. Seltene Konstruktion eines durchgehenden Ständers an der Traufseite, mit dem Einhaustyp zusammenhängend. An dieser Seite Inschrift mit Baudatum 1786. Im hinteren Bereich Scheunen- und Stallgebäude, ebenso profiliert wie das Wohnhaus. Interessanter, gut erhaltener Vertreter des Vogelsberger Einhaustyps.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |