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Das große, zweigeschossige Fachwerkwohnhaus des frühen 18. Jahrhunderts ist derzeit verputzt. Es wird giebelseitig durch symmetrisch angeordnete Fenster gegliedert, die in Erd- und Dachgeschoss den bauzeitlichen Öffnungen entsprechen. Die Balkenköpfe einer leichten Geschossauskragung sind noch sichtbar. Die winkelig angefügte Fachwerkscheune schließt die Parzelle nach Osten hin ab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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