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Das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus besteht aus zwei unterschiedlichen Gebäudeteilen, die dem 18. Jahrhundert zuzuordnen sind, vermutlich aber erst im 19. Jahrhundert zusammengefasst wurden. Im Erdgeschoss findet sich eine schlichte Fachwerkstruktur mit geraden, wandhohen Streben an den Eckständern, im Obergeschoss sind die Eckständer dagegen durch gebogene Streben und weit ausladende Fußstreben mit Winkelholz und Halsriegel betont. Eine nachträgliche Anhebung des Drempels vereint die Gebäudeteile. Das heute eigenständige Wohnhaus entstand vermutlich aus zwei Anbauten unterschiedlichen Datums des Anwesen Ritterkaut 6.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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