Wetzlarer Straße 26
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
Münchholzhausen
  • Wetzlarer Straße (MZ) 26
Flur: 15
Flurstück: 38/2

Das große 1910 errichtete Wohnhaus ist Teil einer Hofanlage mit parallel liegendem Nebengebäude und querliegender Scheune, abgeschlossen durch ein Hüttenberger Tor. Das giebelseitig zur Straße ausgerichtete Wohngebäude ist über einem hohen, massiven Erdgeschoss in Fachwerkbauweise errichtet und verfügt über zwei Voll- und zwei Dachgeschosse. Mit seinem sandsteingefassten Kellerfenstern korrespondiert der hohe Bruchsteinsockel mit den Sandsteinsohlbänken sowie Bruchsteinapplikationen zwischen den Fenstern des verputzten Erdgeschosses. Das geradlinige Fachwerkgefüge der oberen Stockwerke wird durch geschosshohe Streben an den mittigen Bundständern sowie die leicht auskragenden Schwellen betont. In den Dachgeschossen haben sich die bauzeitlichen Fensterformate mit durchlaufenden Brust- und Kopfriegeln erhalten. Die ebenfalls erhaltenen Fensterverschlüsse im Erdgeschoss vervollständigen das nahezu unveränderte Bild des bürgerlichen Wohnhauses der vorigen Jahrhundertwende. Hofseitig zeigt sich die Fassade schieferverkleidet. Die im Obergeschoss zugesetzten Fensteröffnungen sind als Aussparungen in der Verkleidung noch ablesbar.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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