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Das große, zweigeschossige Fachwerkhaus ist derzeit beinahe vollständig verputzt und an der Giebelseite schieferverkleidet. Das als Wohn-Stallhaus konzipierte Gebäude zeigt an seiner Giebelseite im Erdgeschoß stark dimensioniertes Fachwerk, das auf eine Bauzeit im frühen 18. Jahrhundert hinweist. Die Eckständer werden von gebogenen, geschoßhohen Streben flankiert, gerade Streben finden sich beiderseits des mittigen Bundständers. Das heute mäßig geneigte Satteldach wurde, vermutlich im 19. Jahrhundert durch eine Aufdrempelung erhöht. Durch die Giebelfassaden stoßende Unterzüge von großem Querschnitt sowie die Geschoßüberstände lassen auf den nahezu vollständigen Erhalt des Gefüges schließen. Das Gebäude ist als eines der ältesten des Ortes aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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