Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das auf einem hohen, ziegelsichtigen Sockelgeschoss errichtete eingeschossige Wohnhaus wurde im Jahre 1905 von dem Bauunternehmer Friedrich Schneider erbaut. Der traufständige Baukörper mit seinem flachen Satteldach und Freigespärren an den Ortgängen wird von einem zweigeschossigen Risalit an der linken Gebäudeseite dominiert. Das verputzte Wohnhaus ist mit dunklen Ziegelbänder und ebensolchen Fensterumrahmungen gegliedert. Die Traufe wird an der rechten Gebäudeseite von einem Zwerchhaus durchbrochen, dessen Drillingsfenster eine Staffel bildet, die von einer spitzen Turmhaube bedeckt ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |