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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Hof direkt neben dem Backhaus. Gut erhaltenes Eichenfachwerk um 1800. Die Scheune aus der gleichen Zeit, teilweise erneuert. Das Wohnhaus in regelmäßigem, spätbarocken Fachwerk, jedoch ohne große Geschoßüberstände. Sehr gut proportionierte, zueinander einwärts gekehrte Eckstreben. Wichtig in der Wirkung zum Platz hin.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |