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Der Gewölbekeller, der heute unter einer um oder kurz nach 1710(d) errichteten Fachwerkscheune liegt, geht auf einen Vorgängerbau zurück. Im Mittelalter befand sich in diesem Bereich vermutlich ein zum 1528 aufgehobenen Barfüßerkloster gehörender ummauerter Friedhof.
Der bruchsteingemauerte Kellerraum ist über eine gerade Treppe mit Werksteinpforte zugänglich. Die Pforte wurde wohl aus Spolien eines älteren Kellers des späten 14. oder des 15. Jahrhunderts erbaut, der später veränderte Sturz darüber besteht aus einem ehemaligen Fenstergewände aus Lungstein, möglicherweise von der zwischen 1816 und 1846 abgetragenen Stadtkirche.
Der Keller selbst ist nachmittelalterlich, in das 16. oder 17. Jahrhundert einzuordnen, und Kulturdenkmal aus stadtgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
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