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Nach 1848 über einem älteren Brunnenschacht errichteter sechseckiger Brunnenpfeiler mit drei Wasserspeiern in Form von Tierköpfen, der seinen oberen Abschluss in gußeisernem Maßwerk und einer Maßwerkbekrönung mit Fischblasen und Kreuzblumen findet. Das Wasser fließt in drei Auffangbecken aus dem späten 19. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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