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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
(ist zugleich Rückseite von Krämerstraße 11) Das dreigeschossige, giebelständige Gebäude ist zugleich das Hinterhaus des Hauses Krämerstraße 11. Noch im späten Mittelalter wurde das Erdgeschoss aus Bruchstein in einem wilden Mauerverband zusammengefügt. Das untere der beiden verschieferten Fachwerkobergeschosse kragt zum Fischmarkt hin weit über. Die gesamte rückwärtige Fassade wird von drei leicht vorkragenden Stichbalken gehalten und ist spätestens um 1600 auf dem älteren Erdgeschoss aufgestockt worden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |