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(ist zugleich Rückseite von Krämerstraße 9) Das dreigeschossige, verputzte Fachwerkgebäude wurde im späten 18. Jahrhundert als Hinterhaus zum Haus Krämerstraße 9 errichtet. Das giebelständige Gebäude verfügt über ein flaches Satteldach über einem flachen, verschieferten Dreiecksgiebel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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