Nauborner Straße 52/52a, Straßenansicht aus dem Jahre 1906
Nauborner Straße 52a
Nauborner Straße 52
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Nauborner Straße 52
  • Nauborner Straße 52A
Flur: 18
Flurstück: 105/2, 106/7

Das in Jugendstilformen dekorierte zweigeschossige Doppelwohnhaus wurde im Jahre 1906 durch Wilhelm Neul nach Plänen des Gießener Architekten H. Kockerbeck errichtet. Das mit einem hohen Mansarddach versehene Gebäude wird in der Mitte durch eine Brandmauer in zwei Hälften geteilt. Die Nr. 52 präsentiert sich als zweigeschossiger, verputzter Baukörper, der optisch von flachen Pfeilern in zwei Wandabschnitte geteilt wird, über denen sich ein großer volutenflankierter Zwerchgiebel erhebt. Die Brüstungsbereiche der Fenster sind mit aufwändigem Blattwerk versehen, das ovale Kartuschen bildet. Der Zwerchgiebel ist optisch durch ein Stuckprofil in zwei kleinere Giebel unterteilt, die oberhalb des Profils ein quadratisches Giebelfeld bilden, das mit einem Ochsenauge und strahlenförmigen Putznuten versehen ist. Die Fassade der Nr. 52 a wird durch den an der linken Fassadenseite angeordneten achteckigen Turm mit geschwungener Welscher Haube dominiert. Den rechten Fassadenbereich flankieren auch hier flache Pfeiler. Jeweils drei Fenster wurden zu einer Gruppe zusammengefasst und ihre Brüstungsfelder bilden ovale Kartuschen mit Lorbeergirlanden. Darüber befindet sich ein dreigeschossiges Zwerchhaus mit geschwungenem Giebel.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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